Diese Abbildung zeigt mehrere gelbe Pfeile an der Seepromenade, welche auf Littering hinweisen.
Littering Verbot © Stadt Bregenz

Littering-Verbot ab 1. August

Wie bereits in anderen Städten hat am 12. Juli auch die Bregenzer Stadtvertretung eine Verordnung gegen das sogenannte „Littering“ beschlossen, also ein Verbot der Verunreinigung des öffentlichen Raumes. Das neue Verbot – ihm ging eine Novelle des Landesabfallwirtschaftsgesetzes voraus – wurde am 16. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz des Umweltverbandes in Bregenz vorgestellt. Es tritt bereits am 1. August in Kraft.

Grund für das Verbot ist die landauf, landab zunehmende Beeinträchtigung der Orts- und Landschaftsbilder durch das achtlose oder bewusste Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen. Wie anderswo begegnet man auch auf Bregenzer Boden nahezu überall auf Schritt und Tritt Zigarettenstummeln und -schachteln, ausgespuckten Kaugummis, noch halb verpackten Speiseresten, leeren Dosen sowie Glas- oder Plastikflaschen, Zeitungen, Papiertaschentüchern etc. Manche Verunreinigungen – z. B. Kaugummis – sind oft nur durch den Einsatz von Maschinen zu beseitigen. Und das, obwohl es – über das gesamte Stadtgebiet verteilt – fast 900 Abfalleimer gibt, die täglich geleert werden. Auch das Zurücklassen von Hundekot und illegale Graffiti-Aktionen gehören zu den Problemfeldern.

Trotz zum Teil sehr intensiv geführter Kampagnen zur Sensibilisierung scheinen manche kein Unrechtsbewusstsein bezüglich Littering zu besitzen oder letzteres allenfalls für ein harmloses „Kavaliersdelikt“ zu halten. Ist es aber nicht. Das hat die Stadt in der Vergangenheit schon mehrfach versucht klarzumachen, wobei so gut wie nie mit erhobenem Zeigefinger und Bestrafung, sondern vielmehr aufklärend vorgegangen wurde. Zum Beispiel wurde die Kampagne „I LUAG UF DI“ mit breiter Öffentlichkeitswirkung ins Leben gerufen, oder man hat sich an dem vom Umweltverband durchgeführten Projekt „Gelbe Pfeile für weggeworfene Abfälle“ beteiligt.

Darüber hinaus betreibt die öffentliche Hand Jahr für Jahr einen sehr hohen personellen und budgetären Aufwand, um den Unrat auf Straßen, Gehsteigen und -wegen, Plätzen und sonstigen öffentlich zugänglichen Freiräumen wieder zu entfernen.

Die Landeshauptstadt gibt für die Beseitigung von Verunreinigungen durch Littering Jahr für Jahr rund 200.000 Euro aus – Tendenz steigend. Bei rücksichtsvollerem Verhalten im öffentlichen Raum könnten diese Budgetmittel anderweitig viel sinnvoller eingesetzt werden. Sechs Straßenkehrer sind täglich damit beauftragt, „Litteringmaterial“ einzusammeln. Im Sommer kommen für die Betreuung der Seeanlagen und des Seeufers noch einmal fünf Arbeiter dazu. Und am Pfänderhang sind weitere Forstmitarbeiter unterwegs, die sich um den Müll entlang der dortigen Fuß- und Wanderwege kümmern.

Neben der normalen Abfallentsorgung mussten alleine im Vorjahr zusätzlich 515 (!) Tonnen weggeworfenes „Material“ eingesammelt und entsorgt werden. Ein großer Teil davon – nämlich rund 170 Tonnen – wurde am Straßenrand oder auf Plätzen „gefunden“. Genau dokumentiert wird das durch unzählige Fotos von Bauhofmitarbeitern. Das alles macht den dringenden Handlungsbedarf der Politik deutlich.

Was bisher jedoch fehlte, waren eine entsprechende Rechtsgrundlage und ein Instrument, um die Verursacher willkürlicher Verunreinigungen an Ort und Stelle anzuhalten und auch entsprechend abzumahnen oder zu bestrafen. Mit der Ermächtigung des Landes zur Erlassung spezieller Verordnungen im Rahmen des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes ist das jetzt anders. Von der neuen Möglichkeit soll auch Gebrauch gemacht werden.

Überwachungen, Kontrollen mit Identitätsfeststellungen, Abmahnungen, gegebenenfalls Organstrafverfügungen (60 Euro) oder sogar Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft erfolgen vor Ort durch die Stadtpolizei oder eigens dafür eingesetzte Überwachungsorgane. Und das kann auch teuer werden. Im Ernstfall könnte einem Müllsünder neben den Kosten für die Beseitigung des Unrats auch eine BH-Strafe in der Höhe von bis zu 7.000 Euro aufgebrummt werden. Also: Abfälle zwecks Entsorgung wieder mit nachhause nehmen oder in eines der vielen dafür vorgesehenen Müllbehältnisse geben! Danke.

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