Diese Abbildung zeigt Spielzeuge, welche vor einem Plakat stehen. Auf dem Plakat ist "Kleinkindbetreuung" zu lesen.
Kleinkindbetreuung © Stadt Bregenz

Kinderbetreuung bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit ab 14. April

Die Kindergärten und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Bregenz betreuen in der aktuellen Situation rund um COVID-19 nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind.

Eltern, die ab 14. April ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen, einer der unten angeführten Berufsgruppen angehören und deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, können sich an die Dienststelle Familien und Kinder wenden: 05574 410 1640 bzw. familienundkinder(at)bregenz.at. Wir empfehlen jedoch den Eltern weiterhin, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, um die Kinderdichte in den Einrichtungen möglichst gering zu halten und es uns zu ermöglichen, die Kinder in Gruppen mit geringer Kinderzahl zu betreuen.

Berufsgruppen
- Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal 
- Pflegepersonal 
- Personal von Blaulichtorganisationen 
- Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben 
- Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben 
- Handelsangestellte der ab Inkrafttreten der Verordnung wieder geöffneten Betriebe 
- Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher 
- Personen, die aus einem anderen Grund einen dringenden außerhäuslichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben 

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