Kein Einfluss der Stadt

Im Hinblick auf die diversen Behinderungen durch die jüngsten Corona-Demonstrationen in Bregenz teilt die Landeshauptstadt Folgendes mit: Das Demonstrationsrecht ist verfassungsrechtlich ein derart hohes Gut, dass das Gesetz für die Ausübung klare organisatorische Richtlinien vorgibt – von der behördlichen Anmeldung bis zur Durchführung.

Zwar befindet sich die Stadt im dauernden Austausch mit den Organisatoren und den Landesbehörden. In ausnahmslos allen Fällen ist letztlich aber die Landespolizeidirektion für solche Kundgebungen zuständig. Die Stadt hat auf deren gesamten Ablauf keinerlei Einfluss – weder auf die Genehmigung noch auf den Veranstaltungstag noch auf die Uhrzeit noch auf den von den Demonstrierenden beanspruchten öffentlichen Raum oder den dort erzeugten Lärm.

Es wird um Verständnis gebeten.

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