Diese Abbildung zeigt einen kleinen Hund von hinten.
Hunde im öffentlichen Raum © Stadt Bregenz

Bitte um Rücksicht

Öffentlicher Raum gehört, wie schon dem Begriff zu entnehmen ist, allen. Das funktioniert aber nur unter einer Voraussetzung: Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, darf nicht nur auf sich selbst schauen, sondern muss mit respektvoller Rücksichtnahme auch die Rechte anderer beachten.

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt daher auf ein Problem aufmerksam machen, das seit einiger Zeit auf den städtischen Kinderspielplätzen auftaucht: Hundekot. So kommt es – z. B. beim Spielplatz in der Weiherstraße – offenbar immer wieder vor, dass Halterinnen und Halter dieser Tiere das Gelände eigens dafür nutzen, um mit ihren Vierbeinern Gassi zu gehen.

Zwar möchte die Stadt kein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen, da es ja auch viele Eltern mit Kindern und Hunden gibt und es durchaus als pädagogisch wertvoll betrachtet werden kann, wenn der Nachwuchs mit Tieren aufwächst. Dennoch werden an dieser Stelle einmal mehr jene Spielplatzordnungen in Erinnerung gerufen, auf die auch vor Ort durch unübersehbare Hinweistafeln an den Eingängen hingewiesen wird.

Demzufolge müssen Hunde auf Spielplätzen stets an Leinen geführt werden, und Hundekot ist von den Besitzerinnen und Besitzern der Tiere wie überall sonst in der Stadt restlos zu entfernen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgen Strafen.

Außerdem wird bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hingewiesen, dass es auf den Spielplätzen ebenso verboten ist, übermäßigen Lärm durch Musik etc. zu verursachen. Auch der Konsum von Alkohol jeglicher Art ist nicht gestattet.

Wer den öffentlichen Raum mit Herz und Verstand nutzt, sorgt auch dafür, dass er sauber bleibt und ist rücksichtsvoll gegenüber seinen Mitmenschen. Davon profitieren letztlich alle.

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