Besuchsverbot in Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen

Die Bevölkerung ist weiterhin dazu aufgerufen, das am 13. März 2020 vom Land verhängte Besuchsverbot in Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen einzuhalten. Die einzigen Ausnahmen derzeit sind Besuche auf Palliativstationen und bei Kindern.

Im Vordergrund steht der Schutz der älteren und chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern. "Als Vorsichtsmaßnahme bitten wir um Verständnis, dass wir diesen Schritt setzen müssen. Wir müssen einerseits Patientinnen und Patienten sowie das Krankenhauspersonal schützen, andererseits aber auch alles dafür tun, dass das Virus nicht in die Krankenanstalten getragen wird", erklärt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher.

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