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Baumfällung im Bengerpark

Kürzlich ist bei der Stadt ein Antrag der Hausverwaltung vplus GmbH eingegangen, im Bengerpark – er steht unter örtlichem Naturschutz – drei Bäume zu fällen. Dabei geht es um alte, große Fichten, die windwurfgefährdet sind und keinen guten Vitalitätszustand aufweisen. Am selben Standort befinden sich auch noch fünf wild aufgewachsene jüngere Eschen, die bereits begonnen haben, in den Zaun einzuwachsen, der den Park umgrenzt.

Der Stadtrat hat daher am 12. März 2019 die Ausnahmebewilligung zur Fällung der drei Fichten und der fünf Eschen erteilt. Die Entfernung der Bäume mittels eines Mobilkrans erfolgt am Freitag, 5. April 2019. Sie wurde zwischenzeitlich von der antragstellenden vplus GmbH im Namen der Grundeigentümer des Parks in Auftrag gegeben.

Für die Fällung der Fichten ist ausschlaggebend, dass sie aufgrund ihres Alters, ihrer Größe und ihres mangelhaften Zustandes bei entsprechender Wetterlage umstürzen könnten. Fichten sind eine flachwurzelnde Baumart, die sich nicht so gut im Erdreich verankern kann wie Herz- oder Pfahlwurzler. Im gegebenen Fall wären das Gebäude Mehrerauerstraße 7 sowie die auf dem Parkplatz östlich des Bengerparks abgestellten Fahrzeuge gefährdet. Bereits im Parkpflegekonzept 1999 wurden diese Fichten als grundsätzlich gefährlich und nicht zum Ensemble passend beschrieben. Schon damals wurde eine Entnahme empfohlen.

Die beschriebenen fünf Eschen wurden nicht gepflanzt, sondern sind wild aufgewachsen und würden über kurz oder lang durch ihren Wuchs den Zaun des Parks beschädigen. Auch im Hinblick auf das bekannte Eschensterben haben diese Pflanzen wenig Zukunft.

Natürlich wird es am selben Standort Nachpflanzungen geben. Diesbezüglich werden den Grundeigentümern eine Sommer­linde (Tilia platyphyllos) sowie heimische Straucharten wie Kornelkirsche (Cornus mas), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) vorgeschrieben. Anzahl der Bäume / Sträucher, ihre genau Auswahl und die exakten Pflanzstandorte werden noch gemeinsam mit der Stadt festgelegt.

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