Baum- und Heckenschnitt auf privaten Grundstücken

In den Sommermonaten behindern oft überwuchernde Hecken, Sträucher und Bäume von privaten Grundstücken Fahrbahnen, Radwege oder Gehsteige. Grundstückseigentümer:innen haben laut Straßenverkehrsordnung dafür zu sorgen, dass dies nicht der Fall ist.

Kommt es aufgrund von mangelndem Pflanzenrückschnitt zu Unfällen, weil keine freie Sicht auf den Straßenverlauf, auf Verkehrszeichen, Ampeln etc. gewährleistet ist, haften die Grundstückseigentümer:innen. Diese haben bei privaten Liegenschaften Bäume, Hecken und Sträucher rechtzeitig bis an die Grundgrenze zurückzuschneiden.  Auch bei Neupflanzungen ist schon vorab auf genügenden Abstand zur Straße zu achten.

Für Grünabfälle stehen im Stadtgebiet die Kläranlage sowie weitere sieben Sammelstellen kostenfrei zur Verfügung. Sperrige Teile wie Äste, die dort deponiert werden, dürfen maximal 1,7 m lang sein. Die Grünabfälle dürfen dort nicht in Säcken entsorgen werden. Für die Sammelstellen außerdem nicht geeignet sind Wurzelstöcke, Erde, Steine, Stämme, Altholz, Fallobst oder Küchenabfälle. Beachten Sie bitte auch die ausgeschilderten Abgabezeiten.

Bei Fragen hilft Ihnen der Bauhof der Stadt gerne weiter (Telefon: 05574 410 1344, E-Mail: bauhof(at)bregenz.at).

Folder Heckenschnitt

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