Anrainerpflichten

Wie anderswo grünt es auch in Bregenz derzeit wieder allerorts. Aus gegebenem Anlass ruft die Stadt daher den § 91 der StVO in Erinnerung. Damit nämlich Fahrbahnen, Radwege oder Gehsteige sicher benutzt werden können, müssen diese in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs sein. 

Für den rechtzeitigen Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern auf privaten Liegenschaften sind deren Eigentümer/innen selbst verantwortlich. Kommt es nämlich zu Unfällen, die sich aufgrund mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haften die genannten Personen.

Die Regel lautet: Grundgrenze ist Schnittgrenze. Es muss also jegliches Grün oder Geäst entfernt werden, das in die Straße, auf Radwege oder Gehsteige ragt. Die Sicht auf den Straßenverlauf darf auf keinen Fall beeinträchtigt sein. Ausgeschnitten werden müssen natürlich auch alle Verkehrszeichen, Ampeln oder Straßenbeleuchtungskörper.

Zum Schluss noch ein Tipp: Wenn neu gepflanzt wird, bitte schon vorab auf genügenden Abstand zum Straßenraum achten.

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