Diese Abbildung zeigt einen Wahlzettel mit Umschlag sowie einen Umriss von Österreich, welcher rot-weiß-rot bemalt ist.
Amtliche Wahlinformation © Bund

Amtliche Wahlinformation

Am Sonntag, 15. Oktober, wird die künftige politische Zusammensetzung des österreichischen Parlaments neu gewählt. In diesen Tagen versendet die Stadt dazu eine „Amtliche Wahlinformation - Nationalratswahl 2017“, die das Prozedere der Abwicklung sowohl für die Bürger/innen als auch für die Wahlbehörde selbst erleichtert. 

Wähler/innen sind daher angehalten, bei all der Papierflut, die anlässlich dieser Wahl an die Haushalte verschickt wird, besonders die erwähnte Mitteilung zu beachten. Die „Amtliche Wahlinformation“ ist durch den Namen der/des jeweiligen Wahlberechtigten personalisiert. Sie beinhaltet auch einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert

Wählen im Wahllokal

Wer in seinem Wahllokal wählen möchte, muss den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Das erleichtert die Wahlabwicklung, weil die/der Betreffende nicht mehr im Wählerverzeichnis gesucht werden muss. Dabei ist zu beachten, dass sich die Orte der Wahllokale teilweise geändert haben (siehe News vom 21.09.2017 ).

Abstimmen per Briefwahl

Wer am 15. Oktober nicht in seinem Wahllokal abstimmen kann, beantragt am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Auch dafür kann der bereits personalisierte Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ verwendet werden.

Drei Möglichkeiten für Briefwahl

Erstens kann man persönlich in der Dienststelle Meldeamt und Wahlen abstimmen. Dazu bitte unbedingt einen Lichtbildausweis mitbringen. Zweitens kann man schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte und dem Rücksendekuvert eine Wahlkarte beantragen. Oder - drittens - man tut das elektronisch im Internet. Letzteres funktioniert am besten mithilfe des personalisierten Codes auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“. Damit kann rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at eine Wahlkarte angefordert werden.

Der Online-Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte funktioniert übrigens auch ohne den Zahlencode  in der „Amtlichen  Wahlinformation“. Dann allerdings werden entweder eine qualifizierte Unterschrift benötigt (z. B. eine Handysignatur) oder die Nummern des Reisepasses bzw. des Personalausweises. Achtung: Per Telefon können Wahlkarten nicht beantragt werden.

Fristen beachten

Briefwahlkarten sollten frühzeitig beantragt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für postalische oder Online-Anträge ist der 11. Oktober 2017. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung an die angegebene Adresse. Die ausgefüllte Wahlkarte muss dann spätestens am 15. Oktober 2017 um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die bereits verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann man aber auch am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abgeben.

zurück zur Übersicht