In dieser Abbildung wird eine Wahlkarte ausgefüllt.
Wahlkarte ausfüllen © Shutterstock

Am 15. März wird gewählt

Am Sonntag, 15. März 2020, finden in Bregenz die Stadtvertretungswahl und die Bürgermeister-Direktwahl statt. Wählerinnen und Wähler werden dabei von der Stadt organisatorisch unterstützt.

Über 20.000 Wahlberechtigte
In Bregenz wählen kann jede Person, die am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet hat, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt und am Stichtag – das war der 30. Dezember 2019 – ihren Hauptwohnsitz in der Stadt hatte. Das sind insgesamt rund 21.500 Personen.

Erstmals zwei Stimmzettel
Zum ersten Mal werden die Sitze in der Stadtvertretung und das Bürgermeisteramt durch zwei getrennte Stimmzettel vergeben. Bisher war dafür nur ein Stimmzettel vorgesehen. Diese beiden Stimmzettel einschließlich der amtlichen Wahlinformation werden allen Wahlberechtigten etwa zwei Wochen vor der Wahl zugesendet. Man kann die Stimmzettel also zuhause ausfüllen und am 15. März ins Wahllokal mitbringen oder die leeren Stimmzettel mitbringen und erst in der Wahlzelle ausfüllen.

Insgesamt 29 Wahllokale von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet
Alles in allem gibt es in Bregenz 29 Wahllokale. Dort kann man am Wahlsonntag durch persönliches Erscheinen in der Zeit von 7.30 bis 13 Uhr Stimmen abgeben. Das jeweils richtige Wahllokal ist aus der zugesendeten Wahlinformation (Wahlausweis) ersichtlich. Man findet diese Angaben aber auch hier, bekommt persönlich im Meldeamt im Bürgerhaus in der  Belruptstraße 1 oder telefonisch unter 410-1250 entsprechende Auskünfte.

Wählen vor Ort im Wahllokal
Für die Wahl selbst ist es unbedingt erforderlich, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Außerdem sollte man die zugestellte Wahlinformation sowie die beiden ebenfalls zugesendeten Stimmzettel mitbringen. Wer irrtümlich keine Wahlinformation erhalten hat, kann das Wahlrecht selbstverständlich dennoch im zuständigen Wahllokal ausüben. Dafür muss aber auf alle Fälle ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die Ausstellung eines Duplikats der Wahlinformation (Wahlausweis) ist nicht möglich.

Vorzugsstimmen bei der Stadtvertretungswahl
Beim Stimmzettel für die Stadtvertretungswahl können innerhalb jeder kandidierenden und gewählten Partei zusätzliche Vorzugsstimmen vergeben werden. Insgesamt kann man fünf dieser Stimmen verteilen. Pro Kandidatin bzw. Kandidat sind maximal zwei Vorzugsstimmen möglich. Eine ausreichende Anzahl von Vorzugsstimmen bedeutet, dass die Reihung der Wahlwerberinnen und Wahlwerber auf den Listen der Parteien beeinflusst werden. Freie Wahlwerberinnen und Wahlwerber können allerdings nicht mehr genannt werden.

Briefwahl
Wahlberechtigte, die am 15. März aller Voraussicht nach verhindert sind und ihr zuständiges Wahllokal in Bregenz nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte zu wählen – entweder in Form der Briefwahl oder persönlich in einem der Bregenzer Wahllokale. Wahlkarten sollten möglichst frühzeitig beantragt werden. Hier gilt es vor allem, die Zeit des Postlaufes zu berücksichtigen. Wahlkarten müssen spätestens am Wahlsonntag um 13 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Bregenzer Rathaus, Rathausstraße 4, eingelangt sein. Ausgestellt und versendet werden die Wahlkarten ab ca. drei Wochen vor dem Wahltag. Das ist deshalb so, weil  die Stimmzettel erst zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sind.

Es gibt folgende Möglichkeiten, eine Wahlkarte anzufordern
Schriftlich mittels Anforderungskarte aus der zugesendeten Wahlinformation bis spätestens Mittwoch, 11. März. ​​​​​​​
Persönlich in der Dienststelle Meldeamt im Bürgerhaus in der Belruptstraße 1 bis Freitag, 13. März, 12 Uhr. Die Wahlkarte wird Ihnen dann persönlich übergeben. 
Online unter www.wahlkartenantrag.at mittels digitaler Signatur, der Nummer des Reisepasses oder dem Antragscode aus der Wahlinformation.

In allen Fällen ist eine Begründung (z. B. Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe) anzugeben. "Spaßbegründungen" sind nicht zulässig. 

Wahlkarten werden EINGESCHRIEBEN verschickt. Möglicherweise muss die Wahlkarte also beim zuständigen Postpartner abgeholt werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte wird kein Duplikat ausgestellt.

Bitte unbedingt beachten
Die Abgabe einer verschlossenen Briefwahlkarte in einem Wahllokal ist bei der Wahl am 15. März nicht möglich.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahlsonntag um 13 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Bregenzer Rathaus eingelangt sein, egal ob sie per Post geschickt oder persönlich abgegeben wird.
Mit einer Wahlkarte kann man am Wahlsonntag ausschließlich in einem der Wahllokale in Bregenz wählen, nicht jedoch in irgendeiner anderen Gemeinde.

Mögliche Stichwahl zwei Wochen später
Falls am 15. März keine der für das Bürgermeisteramt kandidierenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, ist eine Stichwahl erforderlich. Diese findet dann gegebenenfalls am Sonntag, 29. März, statt. Für diesen Fall wird allen Wahlberechtigten erneut eine verkürzte amtliche Wahlinformation zugesendet. Die Wählerverzeichnisse bleiben dieselben wie für den ersten Wahlgang. Auch das Prozedere der Wahlkarten ist ident. Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl müssten allerdings erneut angefordert werden.

Haben Sie noch Fragen zur Wahl?
Alle Infos finden Sie hier. Selbstverständlich ist man Ihnen auch persönlich im Bürgerhaus in der Belrupstraße 1 (Meldeamt) behilflich. Und telefonische Auskünfte werden unter der Nummer 410-1250 gerne erteilt.

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