Geburtsanzeige und -urkunde
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Das Landeskrankenhaus Bregenz sendet die Anzeigen der dort erfolgten Geburten an das Standesamt Bregenz. Hausgeburten müssen von der Hebamme oder den Eltern angezeigt werden.
Um Verzögerungen bei der Ausstellung der Geburtsurkunden zu verhindern, empfehlen wir Fragen hinsichtlich der erforderlichen Dokumente der Eltern, Vornamen und Familiennamen der Kinder, Vaterschaftsanerkennungen, Obsorgeerklärungen etc., frühzeitig vor der Geburt mit dem Standesamt zu klären.
Nicht verheiratete Eltern müssen zur Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung zur Anerkennung durch die Mutter und Erklärung der gemeinsamen Obsorge persönlich zum Standesamt kommen.
Da aufgrund der Beurkundung durch das Standesamt auch das Meldeamt (bei Wohnsitz in Österreich), Krankenkasse (E-Card) und Finanzamt (Familienbeihilfe) verständigt werden, wird eine Erledigung in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Geburt empfohlen.
Die erste Geburtsurkunde und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei ausgestellt.
Zur Verhinderung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Zu einem späteren Zeitpunkt können Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden.
Den Antrag können Sie auch online stellen:
Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
Downloads
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- Information nach Art 12, 13, 14 DSGVO Lokales Personenstandsregister (201 KB)
- Information nach Art 12, 13, 14 DSGVO Zentrales Personenstandsregister (201 KB)
Standesamt
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung