Carport
Ein Carport stellt als nicht eingehauster Autoeinstellplatz grundsätzlich ein anzeigepflichtiges Bauwerk dar. Lediglich bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes (2,0 m bis zu einer max. Höhe von 3,5 m) ist eine baubehördliche Bewilligungspflicht gegeben.
Benötigte Dokumente
Einer entsprechenden Eingabe (Bauantrag oder Bauanzeige) sind jedenfalls entsprechende Plan- und Beschreibungsunterlagen (jeweils dreifach), welche eine Beurteilung des Bauvorhabens zulassen, anzuschließen. Die Eingabe ist an die Dienststelle Baurecht zu richten.
Weitere Dienstleistungen und Services
Zu allen DienstleistungenBaurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung