Carport

Ein Carport stellt als nicht eingehauster Autoeinstellplatz grundsätzlich ein anzeigepflichtiges Bauwerk dar. Lediglich bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes (2,0 m bis zu einer max. Höhe von 3,5 m) ist eine baubehördliche Bewilligungspflicht gegeben.

Benötigte Dokumente

Einer entsprechenden Eingabe (Bauantrag oder Bauanzeige) sind jedenfalls entsprechende Plan- und Beschreibungsunterlagen (jeweils dreifach), welche eine Beurteilung des Bauvorhabens zulassen, anzuschließen. Die Eingabe ist an die Dienststelle Baurecht zu richten.

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Bauantrag Bauanzeige

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Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung